Entsorgung & Umwelt

Umweltschutz ist heute wichtiger denn je, deshalb möchten auch wir unseren Beitrag leisten für den Erhalt gesunder Lebensgrundlagen.
  • Füllmaterial
    In unserer Haus eigenen Logistik verwenden wir als Füllmaterial keine Plastik- oder Styropor-Chips. Unsere Chips bestehen zu 100% aus biologisch abbaubarer und umweltfreundlicher Maisstärke. Diese können einfach in der Biotonne oder auf dem Kompost entsorgt werden. Bitte beachten Sie das es sein kann, dass Artikel direkt von Lieferanten oder Herstellern geschickt werden, auf deren Verpackungsmaterial haben wir keinen Einfluss.
  • Elektro- und Elektronikgeräte
    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
    1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
    Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.
    2. Batterien und Akkus
    Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
    3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
    Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier
    Alle Informationen für die Schweiz finden Sie hier
    4. Datenschutzhinweis
    Altgeräte enthalten häufig sensible, personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
    5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"Entsorgungsverordnung
    Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siegdlungsabfall zu erfassen ist.
    6. Weitere Informationen
    Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems take-e-back.
    Weitere Informationen finde Sie unter www.take-e-back.de.
  • Entsorgung von Batterien & Akkus
    Unsere Rücknahmepflicht als Händler
    Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
    Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher
    Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.
    Rückgabestellen
    Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale in Nürnberg abzugeben.
    Entsorgung ist kostenfrei
    Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.
    Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die folgenden chemischen Symbole bezeichnen die enthaltenen Schwermetalle:
    - Cd (=Batterie enthält Cadmium),
    - Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
    - Pb (=Batterie enthält Blei)
    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
    Weitere Informationen für die Schweiz finden Sie hier.
  • Entsorgung von beschädigten oder zerbrochenen Gasentladungslampen
    Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Damit Sie im Falle einer Beschädigung des Glaskörpers so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung kommen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
    • Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Papiertuch auf und achten Sie dabei auf scharfkantige Glasscherben
    • Verwenden Sie keinen Staubsauger, dadurch könnten Gase im Raum verteilt werden.
    • Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in eine Plastiktüte oder ein Einmachglas und entsorgen sie bei Ihrem lokalen Wertstoffhof.
    • Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer mindestens 20 bis 30 Minuten
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